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TLF 16/25 - Geräteraum 2

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Im Geräteraum 2, dem vorderen Geräteraum auf der Beifahrerseite, befinden sich vor allem Gerätschaften zur Stromerzeugung und Ausleuchtung. Neben einem tragbarer Stromerzeuger mit 8 kVA sind hier auch ein ausziehbares Stativ und ein Beleuchtungssatz verladen. Ergänzt wird dies durch zwei Kabeltrommeln mit je 50 Metern Verlängerungskabel und einem Benzinkanister für den Stromerzeuger. Durch im Aufbau verlegte Leitungen können das Hydraulikaggregat im Geräteraum 1 und der Beleuchtungssatz auf dem Dach direkt mit Strom versorgt werden.

Ebenfalls in diesem Geräteraum sind die Kübelspritze, die A-Ansaugschläuche, ein Kohlendioxidfeuerlöscher und zwei Schwimmwesten zu finden. Eine zusätzliche Beladung stellt unsere Strahlenschutzausrüstung dar, die in drei Metallkisten untergebracht ist.

Die komplette Beladeliste des Laderaums ist wie folgt:

Strahlenschutzausrüstung

Die Feuerwehr Lorsbach verfügt über eine Strahlenschutzausrüstung für den Erstzugriff. Dies ist nötig, da sich im Einsatzgebiet ein medizinisches Nachweislabor befindet, in dem mit radioaktiven Strahlern gearbeitet wird. Die vorhandene Ausrüstung soll eine sichere Menschenrettung und einen Einsatz bis zum Eintreffen von Spezialkräften ermöglichen. Die Ausrüstung ist dabei ausreichend für einen Angriffstrupp, einen Sicherungstrupp und einen Kontaminationsnachweisplatz.

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Die Strahlenschutzausrüstung der Feuerwehr Lorsbach besteht aus:

Im Strahlenschutzeinsatz geht die Feuerwehr, im Unterschied zu normalen Brandeinsätzen, mit einem Drei-Mann-Trupp statt dem üblichen Zwei-Mann-Trupp vor. Aus diesem Grund sind die persönlichen Ausrüstungsgegenstände jeweils dreifach vorhanden. Der Trupp im Strahlenschutzeinsatz trägt Brandschutzkleidung mit umluftunabhängigem Atemschutz in Form von Pressluftatmern. Zusätzlich trägt er über der Atemschutzmaske die Kontaminationsschutzhaube, die besser vor einer Kontamination schütz als die sonst verwendete Brandschutzhaube. Dieser zusätzliche Schutz entsteht durch ein breiteres Gummiband, welches den Rand der Haube abdichtet und die Abdeckung der Schultern durch die Haube.

Außerdem trägt jedes Mitglied des Strahlenschutztrupps eine Filmplakette unter der Einsatzkleidung und einen Dosiswarner über der Einsatzkleidung. Die Filmplakette ermöglicht es mit einem chemischen Verfahren, die vom Feuerwehrangehörigen aufgenommene radioaktive Strahlung zu bestimmen. Dies hat für den direkten Einsatz keinen Nutzen, sondern dient hauptsächlich der Nachsorge. Der Dosiswarner bestimmt die aufgenommene Dosis an radioaktiver Strahlung durch ein elektronisches Verfahren. Sobald die aufgenommene Dosis bestimmte Grenzwerte überschreitet, wird der Träger durch einen Alarm gewarnt. Dieser Alarm dient auch als Rückzugssignal. Je nach Einsatzlage sind drei verschiedene Warnschwellen vertretbar. Die unterste Warnschwelle befindet sich bei 15 mSv (Milli-Sievert), das entspricht etwa der vierfachen natürlichen Strahlenbelastung, die jeder Mensch pro Jahr aufnimmt. Diese Warnschwelle wird beim Schutz von Sachwerten gewählt. Für die Menschenrettung ist eine Warnschwelle von 100 mSv, der 25-fachen natürlichen Dosis pro Jahr, vorgesehen. Die letzte Warnschwelle beträgt 250 mSv. Sobald dieser Wert einmal erreicht wurde, darf der betreffende Feuerwehrangehörige nie mehr im Leben an einem Strahlenschutzeinsatz teilnehmen. Gleichzeitig ist dies der Wert ab dem Symptome der akuten Strahlenkrankheit einsetzen können. Solche Werte sind in den bei uns zu erwartenden Einsatzlagen äußerst unwahrscheinlich.

Das Dosisleistungsmessgerät ist ein Geiger-Müller-Zählrohr mit entsprechender Auswertungselektronik. Mit ihm ist es möglich sowohl Einzelereignisse, die als das typische Knacken dargestellt werden, als auch die Dosisleistung, also die Dosis pro Zeit, zu messen. Vor allem letztere Größe ist sehr wichtig, da sich mit ihr so genannte heiße Stellen finden lassen. An die Dosisleistungsmessgeräte lässt sich außerdem eine Kontaminationsnachweissonde anschließen. Diese Sonde ermöglicht es sehr genaue Messungen aus einer kurzen Distanz vorzunehmen. Somit können Kontaminationen an Einsatzkräften festgestellt werden. Jede Person und alles Gerät, welches den Absperrbereich verlässt, muss vorher am Kontaminationsnachweisplatz freigemessen werden. Sollte eine Kontamination festgestellt werden, muss eine Dekontamination durchgeführt werden. Dazu existieren Spezialeinheiten auf Kreisebene, die bei einem Strahlenschutzeinsatz mitalarmiert werden.

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